Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jede Handlung und Äusserung mit sexuellem Bezug, die eine Person aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigt und von dieser unerwünscht ist. Ausschlaggebend ist dabei nicht die Absicht der agierenden Person, sondern, wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt. Im Unterschied zu Mobbing kann bereits eine einmalige Handlung sexuelle Belästigung sein.
Beispiele sexueller Belästigung sind:
- anzügliche und peinliche Bemerkungen oder Blicke
- sexistische Sprüche und Witze, Hinterherpfeifen
- unerwünschte Körperkontakte
- Vorzeigen, Aufhängen oder Versand von pornografischem Material
Erkenntnisse aus der SECO-Studie 2024 zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Die aktuelle Studie zeigt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weiterhin ein weit verbreitetes Problem ist:
- 30% der Erwerbstätigen in der Schweiz haben im Laufe ihres Berufslebens Erfahrungen mit sexuellen Belästigungen oder störenden sexuellen/sexistischen Verhaltensweisen gemacht.
- Frauen sind besonders betroffen: 43.8% der Frauen berichten von sexuellen oder sexistischen Verhaltensweisen im Arbeitskontext, verglichen mit 17.3% der Männer.
- Die häufigsten Formen sind abwertende anzügliche Sprüche und Witze, gefolgt von obszönen Gesten, unerwünschtem Körperkontakt und Nachpfeifen/Anstarren.
- Besonders gefährdet sind Mitarbeitende des Baugewerbes, des Gastgewerbes, sowie die Banken-, Versicherungen- und Immobilienbranche. Frauen sind zusätzlich im Bereich Verkehr/Information und Männer im Gesundheits- und Sozialwesen überdurchschnittlich betroffen.
Die Studie zeigt zudem, dass betriebliche Massnahmen oft fehlen: In 19% der Betriebe gibt es keine entsprechenden Präventions- und Interventionsmassnahmen gegen sexuelle Belästigung. Gleichzeitig waren 80% der Arbeitnehmenden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert.